AGB
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Immobiliendienstleistungen der Swiss Real Estate Partners GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Swiss Real Estate Partners GmbH (nachfolgend "SRP" genannt) und ihren Auftraggebern bei der Vermittlung und Vermarktung von Immobilien.

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit SRP, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Vertragsgegenstand und Leistungen

Vermittlungstätigkeit

SRP übernimmt die Vermittlung von Immobilien im Auftrag des Eigentümers. Der Vermittlungsauftrag umfasst:

  • Professionelle Immobilienbewertung
  • Erstellung von Verkaufsunterlagen und Exposés
  • Marketing und Vermarktung der Immobilie
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Prüfung von Kaufinteressenten
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Begleitung bis zum Vertragsabschluss

Art des Auftrags

Der Vermittlungsauftrag kann als einfacher oder als exklusiver Auftrag erteilt werden. Bei einem einfachen Auftrag ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Makler zu beauftragen oder die Immobilie selbst zu verkaufen. Bei einem Exklusivauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit ausschliesslich SRP mit der Vermarktung zu beauftragen.

Vertragsdauer und Kündigung

Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer wird im individuellen Vermittlungsauftrag festgelegt. Bei einfachen Aufträgen beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel 3 Monate, bei Exklusivaufträgen 6 Monate, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Bei Exklusivaufträgen ist eine Kündigung frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich.

Ausserordentliche Kündigung

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei falschen Angaben des Auftraggebers zur Immobilie oder bei Verweigerung der Mitwirkungspflichten.

Provision und Zahlungsbedingungen

Provisionsanspruch

Die Provision wird bei erfolgreichem Abschluss eines Kauf-, Tausch- oder Mietvertrages fällig. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn:

  • Ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist
  • Der Käufer durch die Vermittlung von SRP gefunden wurde
  • Die Vermittlung kausal für den Vertragsabschluss war

Provisionshöhe

Die Höhe der Provision wird im individuellen Vermittlungsauftrag vereinbart. Sie berechnet sich in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises bzw. der Jahresmiete. Die Provision ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

Fälligkeit und Zahlung

Die Provision ist sofort nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Mietverträgen nach Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

Nachweiszeit

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages mit einer durch SRP nachweislich vermittelten Person zustande kommt.

Pflichten des Auftraggebers

Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, SRP vollständige und wahrheitsgemässe Angaben über die zu vermittelnde Immobilie zu machen. Dazu gehören insbesondere:

  • Rechtliche Verhältnisse (Eigentum, Grundbuch, Dienstbarkeiten)
  • Bauliche Gegebenheiten und Zustand
  • Bekannte Mängel und Schäden
  • Energieausweis und technische Unterlagen
  • Bestehende Miet- oder Nutzungsverhältnisse

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Vermarktung mitzuwirken, insbesondere Besichtigungstermine zu ermöglichen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.

Änderungsmitteilung

Änderungen der Verhältnisse, die für die Vermittlung relevant sind, sind SRP unverzüglich mitzuteilen.

Pflichten von SRP

Sorgfaltspflicht

SRP verpflichtet sich zur gewissenhaften und fachgerechten Durchführung des Vermittlungsauftrages nach den Regeln der Branche und unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers.

Verschwiegenheit

SRP verpflichtet sich, über alle Informationen, die im Rahmen des Auftrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln.

Berichtspflicht

SRP informiert den Auftraggeber regelmässig über den Stand der Vermarktung und bespricht das weitere Vorgehen.

Haftung

Haftungsumfang

SRP haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

Informationen Dritter

SRP übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen, die vom Auftraggeber oder Dritten stammen. Die Prüfung obliegt den Vertragsparteien des Kauf- oder Mietvertrages.

Erfolgsgarantie

SRP schuldet eine ordnungsgemässe Vermittlungstätigkeit, aber keinen Erfolg. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vermittlungsauftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aarau, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

Stand: Oktober 2025
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